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Was tun, wenn Sie in einen
Verkehrsunfall verwickelt sind?

Sie haben eine Verletzung erlitten und überlegen, gegen den Verursacher Schadenersatzansprüche zu stellen? Mit mir als Rechtsvertreter erhalten Sie eine umfassende Beratung.

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Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Schadenersatz

Im Prinzip hat in Österreich jeder seinen Schaden, den er erlitten hat, selbst zu tragen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Geschädigte jedoch einen Ersatz für den erlittenen Schaden von Anderen verlangen.

Sie sind in einer der folgenden oder ähnlichen Situationen:
 

  • Mangelhafte oder fehlerhafte ärztliche Behandlungen,
  • Verkehrsunfall,
  • Vertragsverletzung?


Zögern Sie nicht, mich für weitergehende Informationen oder eine Rechtsberatung zu kontaktieren.

Was heißt Schaden?

Laut Gesetz in ein Schaden ein Nachteil, dem jemandem am Vermögen, an seinen Rechten oder an seiner Person zugefügt worden ist.
Welche Arten von Schäden gibt es?
Ein Schaden kann vertraglicher oder deliktischer Natur sein. Während ein vertraglicher Schadenersatzanspruch auf einer zugrundeliegenden Vertragsverletzung beruht und der Schädiger zu beweisen hat, dass ihn am Schadenseintritt kein Verschulden trifft, gilt bei deliktischer Haftung genau das Gegenteil. In diesem Fall besteht kein wie immer geartetes Rechtsverhältnis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten, weshalb der Geschädigte beweislastpflichtig ist und dem Schädiger ein Verschulden an der Schadenszufügung nachweisen muss.
Schäden können entweder ideeller Natur sein, also zum Beispiel durch eine fehlerhafte Operation an einem Menschen eingetreten sein oder sich direkt im Vermögen ereignen, also der Blechschaden am Auto nach einem Verkehrsunfall.
Grundsätzlich gilt, um Schadenersatz begehren zu können, dass der Schaden rechtswidrig und schuldhaft vom Schädiger verursacht worden sein muss. Das ist am Beispiel des Verkehrsunfalls dann gegeben, wenn der Schädiger dem Geschädigten den Vorrang genommen und dadurch einen Unfall verursacht hat.

Gewährleistung

Gewährleistung bedeutet, dass bei einem Kauf von einem Unternehmer in dessen Geschäft dieser dafür haftet, dass die Ware mangelfrei ist, wobei irrelevant ist, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat oder nicht. Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer Anspruch auf Verbesserung (= Reparatur) oder Austausch bzw. Preisminderung oder Wandlung
(= Vertragsauflösung und Rückabwicklung).

Wichtig: Der Mangel muss bei Übergabe der Ware bereits vorhanden gewesen sein. Wird der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe entdeckt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Produktes vorhanden war. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Erleichterung für den Konsumenten, da in diesem Fall der Verkäufer beweisen muss, eine mangelfreie Ware übergeben zu haben.

Grundsätzlich gilt, dass dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit der Verbesserung, also Reparatur bzw. Austausch, also durch Aushändigung eines anderen, gleichwertigen Produktes eingeräumt werden muss. Erst wenn der Unternehmer generell verweigert, etwas zu unternehmen und weder Verbesserung, noch der Austausch der Ware möglich ist, besteht für den Käufer die Möglichkeit, Preisminderung oder auch die Vertragsauflösung und Rückabwicklung (Geld zurück!) zu verlangen.
Beachten Sie, dass die Gewährleistung auch für Werkverträge oder auch Internetkäufe besteht.
 

Wichtig ist, dass sich Händler oftmals damit herauszureden versuchen, dass sie den Fehler bzw. Mangel an der Ware nicht verursacht haben und daher auch nicht für deren Mangelfreiheit haften. Dies ist jedoch falsch!

Gewährleistung ist nicht gleichzusetzen mit Garantie. Während die Gewährleistung eine gesetzliche Grundlage hat, von der der Unternehmer/Händler nicht abgehen kann und somit auch nicht vertraglich abbedungen oder eingeschränkt werden kann, ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Unternehmers, für einen bestimmten Zeitraum für einen Mangel einzustehen. In den meisten Fällen ist die Garantie länger als die Gewährleistung und wird vor allem bei teuren Produkten vom Unternehmer eingeräumt.

Was ist bei einem Mangel zu tun?

Sobald Sie einen Mangel an Ihrem erstandenen Produkt erkennen, empfehle ich, den Händler bzw. Verkäufer unverzüglich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Zuerst können Sie die Reparatur oder den Austausch der Ware (bei sogenannter Stangenware) verlangen. Erst wenn der Händler nicht innerhalb angemessener Zeit (z.B. 14 Tagen) reagiert oder die Reparatur oder der Austausch der Ware nicht möglich sein sollte, können Sie Preisminderung oder auch den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Sollten Sie trotz schriftlicher Aufforderung keine oder keine befriedigende Problemlösung seitens des Händlers oder Unternehmers erhalten, empfiehlt sich, ein anwaltliches Aufforderungsschreiben aufsetzen zu lassen. In der Regel ist dies ausreichend und kann oftmals einen kostenintensiven Prozess verhindern.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, die mit Straßenverkehr im öffentlichen Raum zu tun haben. Die wichtigsten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sind in

  • der Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • dem Führerscheingesetz (FSG)
  • dem Kraftfahrzeuggesetz (KFG)
geregelt.

Darüber hinaus bestehen noch eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die die Beförderung im Allgemeinen und von Gütern regeln.

Mit der StVO oder FSG kommt der Einzelne regelmäßig in Kontakt, entweder weil die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wurde oder weil unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug gelenkt wurde. Relativ unbekannt ist, dass auch bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen verkehrsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können und zum Beispiel zum Führerscheinentzug auf bestimmte Zeit führen können. Nicht immer ist dies geboten und von der Behörde richtig angewandt.
Behördliche Entscheidungen sind aufgrund der Vielzahl ihrer Erlassungen oftmals fehlerhaft und halten bei Beschreitung des Rechtsweges oftmals nicht stand.

Weitere Aspekte des Zivilrechts

Ich berate Sie natürlich auch in allen weiteren Aspekten, die das Zivilrecht regelt:

  • Gewährleistung, Haftung für Mängel, Produkthaftung, Schadenersatzrecht
  • Arbeits- und sozialrechtliche Fragen
  • Verträge aller Art
  • Rückabwicklung oder Anfechtung von Rechtsgeschäften, Vertragsrücktritt
  • Inkasso
  • Immobilien- und Mietrecht
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Prozessrecht

TÄTIGKEITSBEREICHE

Mein heutiger Fokus liegt in folgenden Rechtsbereichen. Für weitere Rechtsthemen führe ich gerne ein Beratungsgespräch mit Ihnen zur Evaluierung der bestmöglichen Lösung.
Familienrecht Strafrecht Fremden- und Asylrecht Zivilrecht

Recht haben, heißt nicht immer, Recht zu bekommen!

Um dies jedoch zu gewährleisten, bietet Ihnen Ihr
Rechtsanwalt in Wien Mag. Christian Lackner zu allen
Fragen eine kompetente Rechtsberatung.

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