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Wichtig: Der Mangel muss bei Übergabe der Ware bereits vorhanden gewesen sein. Wird der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe entdeckt, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Produktes vorhanden war. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Erleichterung für den Konsumenten, da in diesem Fall der Verkäufer beweisen muss, eine mangelfreie Ware übergeben zu haben.
Grundsätzlich gilt, dass dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit der Verbesserung, also Reparatur bzw. Austausch, also durch Aushändigung eines anderen, gleichwertigen Produktes eingeräumt werden muss. Erst wenn der Unternehmer generell verweigert, etwas zu unternehmen und weder Verbesserung, noch der Austausch der Ware möglich ist, besteht für den Käufer die Möglichkeit, Preisminderung oder auch die Vertragsauflösung und Rückabwicklung (Geld zurück!) zu verlangen.
Beachten Sie, dass die Gewährleistung auch für Werkverträge oder auch Internetkäufe besteht.
Wichtig ist, dass sich Händler oftmals damit herauszureden versuchen, dass sie den Fehler bzw. Mangel an der Ware nicht verursacht haben und daher auch nicht für deren Mangelfreiheit haften. Dies ist jedoch falsch!
Gewährleistung ist nicht gleichzusetzen mit Garantie. Während die Gewährleistung eine gesetzliche Grundlage hat, von der der Unternehmer/Händler nicht abgehen kann und somit auch nicht vertraglich abbedungen oder eingeschränkt werden kann, ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Unternehmers, für einen bestimmten Zeitraum für einen Mangel einzustehen. In den meisten Fällen ist die Garantie länger als die Gewährleistung und wird vor allem bei teuren Produkten vom Unternehmer eingeräumt.
Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen alle Rechtsvorschriften, die mit Straßenverkehr im öffentlichen Raum zu tun haben. Die wichtigsten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sind in
Darüber hinaus bestehen noch eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die die Beförderung im Allgemeinen und von Gütern regeln.
Mit der StVO oder FSG kommt der Einzelne regelmäßig in Kontakt, entweder weil die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wurde oder weil unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug gelenkt wurde. Relativ unbekannt ist, dass auch bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen verkehrsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können und zum Beispiel zum Führerscheinentzug auf bestimmte Zeit führen können. Nicht immer ist dies geboten und von der Behörde richtig angewandt.
Behördliche Entscheidungen sind aufgrund der Vielzahl ihrer Erlassungen oftmals fehlerhaft und halten bei Beschreitung des Rechtsweges oftmals nicht stand.
Ich berate Sie natürlich auch in allen weiteren Aspekten, die das Zivilrecht regelt: