An erster Stelle gilt es, den passenden Grund zu finden, um Ihre Ehe erfolgreich zu beenden:
Damit Sie wissen, welcher Grund auf Ihre Situation am besten zutrifft, stelle ich Ihnen als Vorbereitung für unser Erstgespräch eine kurze Übersicht zur Verfügung.
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen sich die Ehepartner über die Lösung der wesentlichen Scheidungsfolgen im Klaren sein und diese vorab in einem sogenannten Scheidungsfolgenvergleich schriftlich festhalten.
Dazu gehören folgende Punkte:
Dabei muss der klagende Ehepartner dem anderen Ehegatten ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe, die dieser in Form von Eheverfehlungen gesetzt hat, nachweisen. Die Verschuldensfeststellung ist dabei von immanenter Bedeutung für den Unterhaltsanspruch des unschuldig geschiedenen Ehepartners sowie für die Pensionsansprüche und Prozesskosten.
Eheverfehlungen sind zum Beispiel:
Mit Einbringung einer Scheidungsklage wegen Verschuldens wird das Verfahren in Gang gesetzt. Sollte ein Ehepartner Unterhalt begehren, so ist dieser mit einem gesonderten Verfahren geltend zu machen. Dabei kann, für den Fall, dass der unterhaltsbegehrende Ehepartner über längere Zeit keinen Unterhalt erhalten hat, dieser auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Unterhalts- und sozialversicherungsrechtlich ergeben sich bei dieser Art der Scheidung Vorteile, da der schuldlose, den Haushalt führende Ehegatte denselben Unterhaltsanspruch nach der Scheidung wie während aufrechter Ehe hat. Um Unterhaltsansprüche zu wahren, empfehle ich Ihnen, einen Antrag auf Feststellung des alleinigen oder überwiegenden Verschuldens zu stellen.
Die dargestellten Scheidungsverfahren betreffen – bis auf die einvernehmliche Scheidung – lediglich die Ehescheidung selbst. Für Unterhaltsansprüche (Ehegatten oder Kindesunterhalt), Obsorge und Kontaktrecht sowie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind jeweils eigene Verfahren einzuleiten.
Vertiefen Sie Ihr Verständnis im Bereich Familienrecht auf meiner Website "glücklich geschieden" anwalt-scheidung.co.at, wo ich Ihnen mit meiner Fachkompetenz zur Seite stehe.