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Für Drittstaatsangehörige gibt es verschiedene Aufenthaltstitel, die je nach Bedarf unterschiedliche Rechte begründen. Aufenthaltstitel werden für einen bestimmten Zweck (z.B. Erwerbstätigkeit) und für eine bestimmte Dauer ausgestellt.
Folgende Aufenthaltstitel gibt es in Österreich:
Welcher Aufenthaltstitel im Einzelnen beantragt werden soll, hängt jeweils von Ihren Bedürfnissen ab. Gerne können wir diese in einem ausführlichen Gespräch abklären.
Sollte Ihnen die Gewährung eines Aufenthaltstitels von der Behörde verweigert worden sein, kann dagegen stets ein Rechtsmittel eingelegt werden. Ob dieses zielführend ist oder ein anderer Aufenthaltstitel beantragt werden soll, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Auch dazu können Sie eine kostenschonende Überprüfung und Einschätzung von mir erhalten.
Sind auch Sie als schutzsuchende und schutzbedürftige Person überfordert und wissen nicht, wie oder wo Asyl beantragt wird? Haben Sie das Gefühl, dass es zu Missverständnissen aufgrund sprachlicher Barrieren kommen kann und nicht alle Fluchtgründe vollständig aufgenommen werden?
Gerade die adäquate Übersetzung ist jedoch für ein schlussendlich positives Asylverfahren von immanenter Bedeutung. Sollten Sie daher Fragen zum Ablauf oder zur richtigen Beantragung von Asyl haben oder sich einfach einen gezielten Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten verschaffen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf kann ich auf einen Pool von ausgezeichneten Dolmetschern zurückgreifen.
Asylwerber, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen sind, haben als Asylberechtigte vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Für den Fall der Aberkennung des Asylstatus, zum Beispiel aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung, werden in der Regel aufenthaltsbeendende Maßnahmen, also die Abschiebung eingeleitet.
Unter Umständen ist eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich. In diesem Fall kann eine Duldung des Schutzbedürftigen im Bundesgebiet bzw. ein Aufenthaltsrecht aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen beantragt werden.
Für Menschen, für die Asyl in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann unter gewissen Voraussetzungen auch subsidiärer Schutz begehrt werden, nämlich dann, wenn das Leben und/oder die Unversehrtheit im Heimatland nicht gewährleistet werden kann.