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Sie wurden festgenommen?

So läuft eine ein Festnahme
in Österreich ab.

Einleitung
Der folgende Beitrag soll Ihnen eine kurzen Überblick darüber geben, was passiert, sollten Sie in Österreich von der Polizei festgenommen werden.
Vorweg ist festzuhalten, dass
selbstverständlich jeder Fall rechtlich betrachtet ein Einzelfall ist, allerdings sehen die anzuwendenden rechtlichen Regelungen, allen voran die Strafprozessordnung (StPO) ein engmaschiges Gerüst für die praktische Durchführung einer Festnahme vor, die jedenfalls einzuhalten ist.

Rechtliche Grundlage und Zulässigkeit der Festnahme

Die Festnahme einer Person, die der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtig ist, ist in §§ 177 ff StPO geregelt und nur zulässig, wenn Sie
  • wenn sie auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten werden, die auf Ihre Beteiligung an der Tat hinweisen,
  • wenn Sie flüchtig sind oder sich verborgen halten oder, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, Sie werde flüchten oder sich verborgen halten,
  • wenn Sie Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren versuchen oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, Sie werde dies versuchen,
  • wenn Sie einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdächtig und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, Sie werden eine eben solche, gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen, oder die ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen.
Darüber hinaus ist eine Festnahme nur möglich, wenn die Ihnen zur Last gelegte Tat ein Verbrechen ist, das mit einer mindestens zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Eine Festnahme oder Anhaltung ist jedoch jedenfalls nicht zulässig, sofern sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht.

Ablauf der Festnahme

  • Im Anschluss an die Festnahme werden Sie von der Kriminalpolizei in die nächste Polizeistation verbracht.
  • Die Kriminalpolizei hat von der Festnahme unverzüglich die zuständige Staatsanwaltschaft zu verständigen.

Die Vernehmung – Rechte des Beschuldigten

  • In der Regel werden Sie, sobald Sie in die Polizeistation verbracht wurden, von den zuständigen Beamten einvernommen. In diesem Fall ist es Ihr Recht, einerseits einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und auf diesen bis zu dessen Ankunft mit der Vernehmung zuzuwarten und andererseits über die Gründe der Festnahme informiert zu werden und Akteneinsicht zu erhalten.

Untersuchungshaft oder Freilassung

  • Erklärt die Staatsanwaltschaft, dass sie keinen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft stellen wird, so sind Sie unverzüglich von der Kriminalpolizei freizulassen. Unter Umständen erfolgt sodann eine sogenannte Anzeige auf freien Fuß. Umgekehrt, sollte die Staatsanwaltschaft beabsichtigen die Untersuchungshaft zu beantragen, hat sie unverzüglich das zuständige Gericht darüber zu verständigen.

Überstellung in die Justizanstalt – Untersuchungshaft

  • Sie werden dann in die Justizanstalt des zuständigen Gerichts eingeliefert und wird der/die zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter/in entscheiden, ob über Sie die Untersuchungshaft verhängt wird oder ob Sie freigelassen werden.
Die Verhängung der Untersuchungshaft ist als Eingriff in die persönliche Freiheit an enge Voraussetzungen geknüpft, ohne deren Vorliegen die Untersuchungshaft nicht verhängt werden darf. Dazu erfahren Sie in meinem nächsten Beitrag mehr.

Tipps für Betroffene

Wichtig ist, dass Sie jedenfalls im Falle einer Festnahme durch die Kriminalpolizei einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen sollten. Eine Aussage ohne genaue Kenntnis des Vorwurfs und ohne Rechtsbeistand kann für Sie negative Auswirkungen im gesamten Ermittlungsverfahren haben. Darüber hinaus gilt, dass eine einmal getätigte Aussage durch eine spätere Aussage / Einvernahme so gut wie nicht mehr korrigiert werden kann.

Lassen Sie sich bei der Kontaktaufnahme eines Rechtsanwaltes nicht irritieren. Oftmals hört man, „ach was da braucht man keinen Anwalt“. Vertrauen Sie darauf nicht, schließlich geht es um Ihre Freiheit!

Gesetzesstellen


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