Hier finden sich unter anderem die Definition
was oder wer überhaupt Opfer ist (vgl. § 65 StPO) als auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten (vgl. § 66 ff StPO).
Wer ist nach dem Gesetz Opfer?
Gemäß § 65 StPO ist „Opfer“
- jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt, in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt oder deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche Straftat ausgenützt worden sein könnte,
- der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester und sonstige Unterhaltsberechtigte einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren,
- jede andere Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.
All jene die auf die eine oder andere Weise Opfer eines Vergehens oder Verbrechens wurden und eine der drei Punkte hineinfällt, ist nach dem Gesetz ein „Opfer“. Opfer allein bedeutet jedoch noch nicht, dass man über eine Aussage im Rahmen einer Vernehmung hinaus auch bereits von allein am Verfahren teilnimmt. Dazu werde ich im Anschluss noch ausführlich ausführen