Ich habe ausführlich dargelegt, dass
Opfer im österreichischen Recht zahlreiche Rechte haben, sich am Strafverfahren
gegen einen mutmaßlichen Täter zu beteiligen. Unter anderem können Opfer
Akteneinsicht nehmen oder sich vom
Fortgang des Verfahrens informieren lassen.
Wie bereits ausführlich im
Blog-Beitrag „Opferrechte“ im Strafverfahren ausgeführt, wurden die Opferrechte lange Zeit nicht gebührend vom Gesetzgeber ernstgenommen und verortete man die Opferrechte lange Zeit lieber im Zivilverfahren mit all den für das Opfer damit bedingenden Nachteilen, wie Beweislast und Kostenrisiko.
Mittlerweile werden die
Opfer und deren Rechte, insbesondere deren berechtigten Forderungen nach Ersatz für den erlittenen Schaden auch im Strafverfahren gebührend vertreten.