Mein Mandant hatte in der Silvesternacht 2016/2017 gemeinsam mit einem Freund eine durch Alkoholkonsum nahezu bewusstlose junge Frau aus Deutschland, die sich im Umkreis des Wiener Bermudadreiecks aufhielt, aufgelesen und mit in deren Wohnung im zweiten Wiener Gemeindebezirk genommen. Die junge Frau war offenbar gemeinsam mit Freunden in Wien feiern, dürfte sich dann aber aufgrund der starken Alkoholisierung von ihren Freunden getrennt haben und saß auf einem Bordstein. Dort trafen die beiden jungen Männer, beide Flüchtlinge, auf die junge Frau, die aufgrund ihrer starken Alkoholisierung mit den beiden Fremden mitging.
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In der Wohnung der beiden Männer, die gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern, allesamt Flüchtlinge aus einem arabischen Land, wohnten, wurde die junge Frau von insgesamt acht Männern der Reihe nach vergewaltigt. Es handelte sich bis auf einen Mann, der sich später als der Vater einiger junger Männer herausstellte, um relativ junge Männer, die offenbar ohne Skrupel die Gelegenheit beim Schopf packten und dieses ohne Rücksicht auf den Zustand des Opfers vergewaltigten. Nach der abscheulichen Tat wurde das Opfer von einigen Männern, um nicht in Verdacht zu geraten an einer Straßenbahnstation abgesetzt, wo das Opfer in Folge zu sich kam. Dort wurden auch erstmals Passanten auf das Opfer aufmerksam, die in Folge die Polizei alarmierten. Aufgrund der extrem starken Beeinträchtigung und mangelnder Erinnerung konnte die Polizei jedoch vorerst nicht herausfinden, wo und durch wen die Tat verübt wurde.
Mein Mandant, der insgesamt der Jüngste der beteiligten Männer war, und nach eigenen Angaben selbst die Frau nicht vergewaltigte, hatte im Anschluss Gewissensbisse und brachte in Folge die Angelegenheit ins Rollen und machte ein Geständnis, durch welches alle Täter ihren Strafen schlussendlich zugeführt werden konnten.
Im Rahmen der Verteidigung wurde dieser Umstand des Geständnisses, wodurch schlussendlich alle Täter überführt werden konnten, durch mich massiv hervorgehoben, wodurch eine mildere Strafe für meinen Mandanten erzielt werden konnte.
Das Opfer, dass glücklicherweise an die Tat überhaupt keine Erinnerungen hatte, erfuhr dadurch zumindest ein wenig Gerechtigkeit.