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Die Verjährung von Straftaten: Was Sie wissen müssen.

(Verfolgungs)verjährung und ihre Ausnahmen im österreichischen Strafrecht.

Wann verjähren Straftaten?

Als Rechtsanwalt bekommt man diese Frage sehr oft gestellt, allerdings ist die Frage nicht mit einem Satz zu beantworten und hängt in der Regel von dem zur Last gelegten oder vermuteten Delikt ab, das ein Täter begangen hat oder glaubt, begangen zu haben. In der Regel spricht der juristische Leie, wenn er von Verjährung von Straftaten spricht von der sogenannten Verfolgungsverjährung. Diese ist von der sogenannten Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden, der ich mich in einem meiner folgenden Beiträge widmen werde.

Was ist nunmehr die Verfolgungsverjährung?

Verfolgungsverjährung bedeutet nichts anderes, dass nach dem Vergehen einer bestimmten Zeit eine Straftat nicht mehr von der Staatsanwaltschaft verfolgt und damit auch nicht mehr angeklagt werden kann. Hintergrund ist, dass mit zunehmendem Zeitablauf das Bedürfnis auf Bestrafung eines Täters sowohl aus general- als auch spezialpräventiven Gründen abnimmt. Darüber hinaus hat die Verfolgungsverjährung auch pragmatische Gründe, da einfach die Beweissicherung bei lang zurückliegenden Taten schwieriger oder gar unmöglich wird.

Gibt es Straftaten, die nicht verjähren?

Tatsächlich gibt es Taten die niemals verjähren. So verjähren u.a. strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, niemals. Allerdings tritt nach Ablauf einer Frist von zwanzig Jahren an die Stelle der angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahre.

Mit anderen Worten ein Mord nach § 75 StGB der mit einer Freiheitsstrafdrohung von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslang bedroht ist, verjährt nicht, allerdings kann ein Täter nach Ablauf von zwanzig Jahren, in denen er sich dem Ermittlungsverfahren entzogen hat, nicht mehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Welche Verjährungsfristen bestehen darüber hinaus?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Verjährungsfristen für Delikte nach dem StGB (Strafgesetzbuch) von den jeweiligen Freiheitsstrafdrohungen, die in den einzelnen Delikten angeführt sind, abhängen. Das heißt, dass für die Bestimmung, ob eine Straftat bereits verjährt ist oder nicht, zuerst der in Frage kommende Tatbestand und damit der diesem Tatbestand zugrundeliegende Strafrahmen bekannt sein muss, da ansonsten die exakte Verjährung nicht bestimmt werden kann.

So beträgt die Verjährungsfrist zwanzig Jahre, wenn die Handlung zwar nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe, aber mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, wenn die Handlung mit mehr als fünfjähriger, aber höchstens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, wenn die Handlung mit mehr als einjähriger, aber höchstens fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, wenn die Handlung mit mehr als sechsmonatiger, aber höchstens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist;

Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, wenn die Handlung mit nicht mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe oder nur mit Geldstrafe bedroht ist.

Es ist mir bewusst, dass die genaue Berechnung der Verjährung für juristische Laien nicht einfach ist, jedoch will der Gesetzgeber mit den Verjährungsfristen die unterschiedliche Wertung der einzelnen Straftatbestände und somit deren Verfolgbarkeit sicherstellen.

Gerne stehe ich Ihnen daher bei gezielten Fragen zur Verfügung.

Wann beginnt die Verjährung einer Straftat?

Die Verjährungsfrist für eine Straftat beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Der Tag, an dem die Straftat verübt wurde, wird nicht mitgezählt. Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages.

Beispiel:
Der A stiehlt dem B am 04. Juni 2023 einen Fußball. Damit erfüllt der A den Tatbestand des Diebstahls gemäß § 127 StGB. § 127 StGB sieht eine Freiheitsstrafdrohung von bis zu 6 Monate vor. Die Frist für die Verfolgungsverjährung dieser Straftat beginnt somit am 04. Juni 2023. Da der Diebstahl nur einen Strafrahmen von bis zu 6 Monate aufweist, beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung dieser Straftat somit ein Jahr. Die Straftat ist daher mit Ablauf des 04. Juni 2024 verjährt und kann dann nicht mehr verfolgt werden.

Kann die Verjährungsfrist einer Straftat verlängert werden?

Grundsätzlich kann es zu Abweichungen beim Beginn der Verfolgungsverjährung kommen. Das ist dann der Fall, wenn ein zum Tatbild gehörender Erfolg erst eintritt, nachdem die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufgehört hat.

Exkurs: Was geschieht, wenn der Täter während der Verjährungsfrist erneut straffällig wird?

Im Fall, dass der Täter eine erneute strafbare Handlung begeht, die auf derselben schädlichen Neigung beruht, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Was wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet?

Nicht eingerechnet wird
  1. die Zeit, während der nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, soweit nichts anderes bestimmt ist;
     
  2. die Zeit zwischen
    a. der erstmaligen Vernehmung als Beschuldigter,
    b. der erstmaligen Androhung oder Ausübung von Zwang gegen den Täter wegen der Tat,
    c. der ersten staatsanwaltlichen Anordnung oder Antragstellung auf Durchführung oder Bewilligung von im 8. Hauptstück der StPO geregelten Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen zur Aufklärung des gegen den Täter gerichteten Verdachts,
    d. der Anordnung der Fahndung oder Festnahme,
    e. des Antrags auf Verhängung der Untersuchungshaft oder der Einbringung der Anklage, einschließlich vergleichbarer Maßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft, und der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens;
     
  3. die Zeit bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, wenn das Opfer zur Zeit der Tatbegehung minderjährig war;
     
  4. die Probezeit im Rahmen einer diversionellen Erledigung, die Fristen zur Zahlung eines Geldbetrages samt allfälliger Schadensgutmachung und zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen samt allfälligem Tatfolgenausgleich, sowie die Zeit von der Stellung eines Ersuchens der Staatsanwaltschaft für einen Tatausgleich bis zur Mitteilung des Konfliktreglers über die Ausgleichsvereinbarungen und ihre Erfüllung.

Was geschieht, sollten sich die Verjährungsfristen ändern?

Sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfristen ändern, bleiben bereits verjährte Straftaten jedenfalls weiterhin straflos. Es gilt somit auch in diesem Fall das Verschlechterungsverbot.

Falls Sie rechtliche Beratung zu diesem oder einem anderen Thema benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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